In seiner Sitzung am 14.4.2026 beschäftigte sich der Gemeinderat von Donaueschingen mit dem „barrierefreien Umbau“ des Busbahnhofs Donaueschingen. Bestehende "Bürokratie-Monster" verpflichten die Stadt, ihren Busbahnhof „barrierefrei“ anzubieten. Die Vorschriften für barrierefreie Bushaltestellen in Deutschland sollen eine uneingeschränkte Nutzung für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Senioren und Familien, gewährleisten. So bestimmen es das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie einige technische Normen (DIN 18040-3). Bereits bestehende Busbahnhöfe und Haltestellen sollen im Rahmen der „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ angepasst werden. Weil die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Donaueschingen inzwischen eingeschränkt ist, herrschte bei der Sitzung des Gemeinderates keine helle Begeisterung für eine schnelle Umsetzung des sündhaft teuren Umbaus des Busbahnhofs.
Der von der Stadt Donaueschingen seit 2017 eingesetzte Planer Enrico Purschke von den Karajan Ingenieuren in Stuttgart referierte vor dem Gemeinderatsgremium lähmend lange über die vielen unbekannten "WENN & ABERS" um die noch ungelöste Fragen. Manche Fragen konnte er den Stadträten nicht klar beantworten, weil ihm selbst noch nicht klar ist, ob er seine „Varianten“ dort überhaupt bauen kann, wo er bauen will. So ist nicht verbindlich geklärt, ob die Deutsche Bundesbahn überhaupt bereit ist, einen Teil ihres Geländes für eine Erweiterung des Busbahnhofs an die Stadt abzutreten. Denn damit verbunden wäre eine Verringerung des Parkplatzangebots für Bahnkunden. Am Bahnknoten Donaueschingen sind in starken Verkehrszeiten schon jetzt die Parkplätze der Bahn tagsüber oft voll belegt, weil viele Bahnreisende mit dem Auto zum Bahnhof fahren, es dort stehen lassen und mit dem Zug in Richtung Freiburg, Offenburg, Stuttgart, Ulm oder Bodensee weiterfahren. Ob die Bahn dieses eigene „Parkplatz-Kapital“ also teilweise an die Stadt abtritt, bleibt ungewiss. Solange das ungewiss ist, kann man auch nicht vernünftig planen.
Bei den vielen unklaren Umständen konnte sich auch die Stadträte und Stadträtinnen keine entscheidungsfähige Klarheit verschaffen. Schließlich läuft das "Busbahnhof-Roulett" mit der Diskussion im vielfachen Dschungel der Varianten 1, 2, 3 und 3a schon seit 2017. Im Jahr 2017 gab die Stadt für eine „Realisierungsuntersuchung“ bereits rund 18.000 Euro aus. An die Karajan-Ingenieure seien 15.618,85 Euro brutto geflossen. Für die weiteren Leistungen der Ingenieure lägen noch keine weiteren Forderungen vor. Die Höhe der Kosten für den Umbau des Busbahnhofs hänge davon ab, welche Umbauvarianten schlussendlich weiterverfolgt und beschlossen würden.
Stadtrat Dr. Uwe Kaminski und Stadtrat Jens Reinbolz regten eine bessere Klärung mit der Deutschen Bahn an. Stadträtin Annie Bronner fragte nach den Folgen des Umbaus für den Radweg. Stadtrat Marcus Greiner und Stadtrat Erndle baten darum, für alle Wünsche die anfallenden Kosten zu bedenken. Stadtrat Rainer Hall stellte die Frage, ob angesichts der knappen Stadtkassen eine „dringende Notwendigkeit“ für das Busbahnhof-Projekt gegeben sei. Stadtrat Peter Rögele warf ein, dass die Umsetzung wohl rund 2 Mio. Euro kosten würde. Sowohl bei der CDU-Fraktion als auch bei OB Pauly, der die Sitzung souverän leitete, kam nicht der Eindruck auf, dass der Gemeinderat alsbald rund 2 Mio. Euro in den „Ausgaben-Bus“ des Oberbürgermeisters packen würde, um dieses Geld alsbald für einen neuen Busbahnhof auszugeben. Sowohl OB Pauly als auch der Gemeinderat sind ersichtlich ums Sparen bemüht. Der Gemeinderat schob das "Bürokratie-Monster" Busbahnhof einstweilen auf einen "Verschiebebahnhof": Er nahm den Bericht einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, weitere Klärungen zu den Varianten-Fantasien vorzunehmen und die Planungen mit dem Ziel einer baulichen Umsetzung im Jahr 2027 voranzutreiben.
Diese Frage ist beim Abbau von Bürokratie erlaubt: Braucht es in Zeiten vollelektronischer Betriebssteuerungen beim vorhandenen Platzmangel in den Innenstädten wirklich den Bau von zahlreichen barrierefreien Ein- und Ausstiegsrampen, oder genügt das Angebot des Zu- und Ausstieges an einer barrierefreien Rampe, wenn Gäste einen Behindertentaste als Ein- oder Ausstiegswunsch drücken? In diesem Falle könnte der Busfahrer die jeweilige Behindertenrampe zusätzlich anfahren, denn davon ist stets nur eine kleine Minderheit der Fahrgäste betroffen.